Die Möglichkeiten für Kommunikation und Zusammenarbeit entwickeln sich ständig weiter. Neue Technologien ermöglichen immer neue Anwendungen. Noch haben wir den Spass an einem neuen Produkt nicht verloren, steht schon etwas Interessanteres zur Verfügung.
13- bis 16-Jährige gehören zu den frühesten Anwenderinnen und Anwendern neuer Trends. Oft bewegen sie sich dabei in einer rechtlichen Grauzone oder sogar im roten Bereich. Wer liest denn schon die seitenlangen AGBs und weiss, welche Bestimmungen einzuhalten sind?
Für Schulen stellen sich besondere Herausforderungen. Im Unterricht sollen sie die Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, sich jederzeit neugierig, selbstbewusst und sicher durch die Online-Welt zu bewegen zu können. Schulen können sich jedoch nicht auf Nichtwissen berufen. Sie müssen die Bestimmungen kennen und gesetzeskonform handeln.
Das Lehrmittel «Selbstbestimmt digital unterwegs» konzentriert sich auch deshalb nicht auf konkrete Anwendungen. Die Schülerinnen und Schüler lernen, in jeder neuen Situation die relevanten Fragen zu stellen und selbstbestimmt die passenden Entscheidungen zu treffen.
Intransparenz gefährdet die persönlichen Freiheiten
Online-Tools machen das Leben einfacher. Je besser sie das tun, desto schneller verbreiten sie sich und desto mehr verlassen wir uns auf sie. Beispiele sind Suchmaschinen, Karten- und Navigationssysteme, Messenger oder KI-Plattformen, die Texte und Bilder nach unseren Wünschen erstellen. Je mehr wir eine Plattform benutzen, desto passender werden die Resultate für uns.
Die Anbieter dieser Plattformen kennen uns immer besser. Doch wir kennen die Anbieter nicht. Die Firmen geben keinen Einblick in die algorithmischen Entscheidungsmechanismen. Selbst die Wissenschaft darf sie nicht überprüfen. Die Firmen können so die Regeln beliebig ändern, ohne dass wir es merken. All dies tun sie, um möglichst viel Werbung verkaufen zu können. Doch was, wenn noch andere – gesellschaftliche oder politische – Kriterien einfliessen? Niemand kann dies kontrollieren.
Transparenz schützt vor Willkür
Datenschutz ist Bestandteil der Kiste mit Werkzeugen, die unsere persönlichen Freiheiten schützen, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Bundesverfassung definiert sind. Menschen sollen wissen, wer welche Informationen über sie hat und was diese Person, dieses Amt oder dieses Unternehmen damit tut.
Bei öffentlichen Organisationen, beispielsweise der Schule oder auch der Polizei, bestehen klare Regeln, die von allen kontrolliert werden können. Diese Regeln werden im politischen Prozess – in Abstimmungen und im Parlament – definiert. Dieser Prozess garantiert, dass jede einzelne Person gleichbehandelt wird, sich wehren kann und nicht der Willkür ausgesetzt ist.
Entscheiden, wie Technologie eingesetzt wird
Technologie kann unterschiedlich eingesetzt werden. Wie sie eingesetzt wird, orientiert sich am Zweck, der erreicht werden soll. Heute werden Technologien oft gezielt eingesetzt, um Nutzerinnen und Nutzer möglichst lange auf einer Plattform zu behalten. So kann ihnen maximal viel Werbung angezeigt werden.
In einem demokratischen System bestimmen die Bürgerinnen und Bürger im politischen Prozess, wie die Gesellschaft organisiert und reglementiert werden soll. Der Einsatz neuer Technologien bestimmt, wie wir diskutieren, welche Gesprächskulturen möglich sind und damit auch, wie wir zusammenleben. Deshalb ist es notwendig, dass die Gesellschaft Werte definiert, die sie schützen will. Die Technologien sollen dann entsprechend entwickelt und eingesetzt werden.
Datenschutz in der Schweiz
Datenschutz schützt vor dem Missbrauch von Personendaten. Personendaten sind Namen und Adressen, aber auch Bilder oder Stimmen, einfach alle Informationen, durch die eine Person bestimmt werden kann. Das Datenschutzgesetz des Bundes (DSG) gilt für Private, also Personen, Unternehmen, Vereine sowie die Institutionen des Bundes. Für Schulen, Spitäler, Polizeien und andere öffentliche Organe gelten kantonale Datenschutzgesetze. Im Kanton Zürich ist dies das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG). Die Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich beaufsichtigt die Datenbearbeitungen der öffentlichen Organe und berät sie in Datenschutzfragen. Allerdings sind die Organe selbst verantwortlich für die Einhaltung des Datenschutzes.
Datenschutz lernen
Auf
lerne.datenschutz.ch/schule
können Sie an konkreten Fallbeispielen testen, ob Sie im schulischen Alltag sicher mit Datenschutzfragen umgehen.
Auf
datenschutz.ch/lexika/volksschule
finden Sie Antworten auf wiederkehrende Fragen von Lehrpersonen, Schulleitenden, anderen Fachpersonen oder Eltern.
Datenschutzlexikon
Datenschutzrechtliche Fragen stellen sich im schulischen Alltag in vielfältiger Form. Die Datenschutzbeauftragte hat ihre Antworten auf die Anfragen von Schulleitenden, Lehrpersonen und anderen Fachpersonen – aber auch Eltern – nach Schlagwörtern in einem öffentlichen Datenschutzlexikon zusammengestellt. Dieses wird laufend aktualisiert und ist auf
www.datenschutz.ch
verfügbar.
Das Datenschutzlexikon Volksschule gibt verständlich formulierte Antworten auf Fragen wie:
– Darf die Schule die Porträts meiner Kinder im Internet veröffentlichen?
– Darf ich als Elternteil an der Theateraufführung die Kinder fotografieren?
– Darf ich als Lehrperson ein Erinnerungsbild der Schulklasse machen?
– Darf ich gesundheitliche Probleme von Schülerinnen und Schülern im Lehrerzimmer diskutieren?
– Darf ich mit meinen Schülerinnen und Schülern über Whatsapp kommunizieren?
– Worauf muss ich achten, wenn ich einen Cloud-Dienst zur Zusammenarbeit nutzen möchte?