3.3 Fachliche Bezüge

Zum Datenschutz

European Handbook for Teaching Privacy and Data Protection at Schools
2.1 Einführung in den Schutz der Privatsphäre
  • Privatsphäre bedeutet,
    • Dinge für sich zu behalten.
    • Raum für sich selbst zu haben.
 
2.2 Einführung in den Schutz von Personendaten
  • Was kann passieren, wenn jemand Personendaten missbraucht?
    • Bewusstsein für die Rechte als Personen, die von Datenbearbeitungen betroffen sind, stärken.
 
2.4 Bewusst entscheiden und die Entscheidungen anderer respektieren
  • Personendaten dürfen nur weitergegeben werden, nachdem eine erwachsene Vertrauensperson gefragt wurde.
  • Informationen über andere (Fotos, Namen, Videos) nur weitergeben oder posten, wenn diese ausdrücklich zugestimmt haben.
  • Man darf nicht zur Zustimmung gezwungen werden.
 
2.5 Digitale Identität
  • Informationsfragmente können von anderen zu einer Identität verknüpft werden (Profiling).
 
2.7 Geheimnisse geheim halten
  • Mit unterschiedlichen Personen kommunizieren wir unterschiedlich.
  • Gewisse Informationen sind für gewisse Situationen geeignet, für andere nicht.
  • Privatsphäre bedeutet, dass wir bestimmen können, wer was von uns wissen soll.
  • Risiken und Gefahren für die Daten erkennen.

Zum Lehrplan 21

Natur, Mensch und Gesellschaft (NMG)
1.1 Die Schülerinnen und Schüler können sich und andere wahrnehmen und beschreiben.

10.1 Die Schülerinnen und Schüler können auf andere eingehen und Gemeinschaft mitgestalten.

10.2 Die Schülerinnen und Schüler können Freundschaft und Beziehungen pflegen und reflektieren.
11.1 Die Schülerinnen und Schüler können menschliche Grunderfahrungen beschreiben und reflektieren
.
11.3 Die Schülerinnen und Schüler können Werte und Normen erläutern, prüfen und vertreten.

11.4 Die Schülerinnen und Schüler können Situationen und Handlungen hinterfragen, ethisch beurteilen und Standpunkte begründet vertreten.
Medien und Informatik
1.1 Die Schülerinnen und Schüler können sich in der physischen Umwelt sowie in medialen und virtuellen Lebensräumen orientieren und sich darin entsprechend den Gesetzen, Regeln und Wertesystemen verhalten.
1.4 Die Schülerinnen und Schüler können Medien interaktiv nutzen sowie mit anderen kommunizieren und kooperieren.
Weitere Bezüge finden sich im überfachlichen Themenbereich Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) des LP 21.