2.3 Fachliche Bezüge

Zum Datenschutz

European Handbook for Teaching Privacy and Data Protection at Schools
2.1 Einführung in den Schutz der Privatsphäre
  • Privatsphäre bedeutet,
    • Dinge für sich zu behalten.
    • Raum für sich selbst zu haben.
 
2.2 Einführung in den Schutz von Personendaten
  • Was kann passieren, wenn jemand Personendaten missbraucht?
    • Bewusstsein für die Rechte als Personen, die von Datenbearbeitungen betroffen sind, stärken.
 
2.3 Wer will deine Personendaten?
  • Personendaten dürfen nur mit gutem Grund gesammelt werden.
  • Mit Personendaten muss sorgfältig umgegangen werden.
  • Verstehen, welche Pflichten Organisationen haben, wenn sie Personendaten nutzen.
 
2.10 Aktiv werden
  • Rechte auf den Schutz der eigenen Personendaten kennen.
  • Die eigenen Rechte wahrnehmen, erwachsene Vertrauenspersonen beiziehen, wenn nötig.
  • Die Datenschutzbeauftragte kann mit Informationen helfen.
  • Eigene Rechte kennen.
  • Wissen, was tun, wenn eine Organisation die eigenen Rechte nicht respektiert.
  • Wissen, dass es eine Datenschutzbeauftragte gibt, die sich für den Datenschutz einsetzt.

Zum Lehrplan 21

Natur, Mensch und Gesellschaft (NMG)
5.3 Die Schülerinnen und Schüler können Bedeutung und Folgen technischer Entwicklungen für Mensch und Umwelt einschätzen.
7.4  Die Schülerinnen und Schüler können Zusammenhänge und Abhängigkeiten zwischen Lebensweisen und Lebensräumen von Menschen wahrnehmen, einschätzen und sich als Teil der einen Welt einordnen.
11.3 Die Schülerinnen und Schüler können Werte und Normen erläutern, prüfen und vertreten.
11.4 Die Schülerinnen und Schüler können Situationen und Handlungen hinterfragen, ethisch beurteilen und Standpunkte begründet vertreten.
Medien und Informatik
1.1 Die Schülerinnen und Schüler können sich in der physischen Umwelt sowie in medialen und virtuellen Lebensräumen orientieren und sich darin entsprechend den Gesetzen, Regeln und Wertesystemen verhalten.
1.2 Die Schülerinnen und Schüler können Medien und Medienbeiträge entschlüsseln, reflektieren und nutzen.
Bildnerisches Gestalten
1.A.2  Die Schülerinnen und Schüler können Bilder wahrnehmen, beobachten und darüber reflektieren.
Weitere Bezüge finden sich im überfachlichen Themenbereich Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) des LP 21.