1.4 Fachliche Bezüge

Zum Datenschutz

European Handbook for Teaching Privacy and Data Protection at Schools
2.1 Einführung in den Schutz der Privatsphäre
  • Privatsphäre bedeutet,
    • Dinge für sich zu behalten.
    • Raum für sich selbst zu haben.
 
2.2 Einführung in den Schutz von Personendaten
  • Was kann passieren, wenn jemand Personendaten missbraucht?
    • Bewusstsein für die Rechte als Personen, die von Datenbearbeitungen betroffen sind, stärken.
 
2.7 Geheimnisse geheim halten
  • Privatsphäre bedeutet, dass wir bestimmen können, wer was von uns wissen soll.

Zum Lehrplan 21

Deutsch
1.B.1 Die Schülerinnen und Schüler können wichtige Informationen aus Hörtexten entnehmen.
1.C.1 Die Schülerinnen und Schüler können Gesprächen folgen und ihre Aufmerksamkeit zeigen.
Natur, Mensch und Gesellschaft (NMG)
1.1 Die Schülerinnen und Schüler können sich und andere wahrnehmen und beschreiben.
6.4 Die Schülerinnen und Schüler können Tauschbeziehungen untersuchen und einfache wirtschaftliche Regeln erkennen.
6.5 Die Schülerinnen und Schüler können Rahmenbedingungen von Konsum wahrnehmen sowie über die Verwendung von Gütern nachdenken.
10.1 Die Schülerinnen und Schüler können auf andere eingehen und Gemeinschaft mitgestalten.
10.2 Die Schülerinnen und Schüler können Freundschaft und Beziehungen pflegen und reflektieren.
11.3 Die Schülerinnen und Schüler können Werte und Normen erläutern, prüfen und vertreten.
11.4 Die Schülerinnen und Schüler können Situationen und Handlungen hinterfragen, ethisch beurteilen und Standpunkte begründet vertreten.
Medien und Informatik
1.1 Die Schülerinnen und Schüler können sich in der physischen Umwelt sowie in medialen und virtuellen Lebensräumen orientieren und sich darin entsprechend den Gesetzen, Regeln und Wertesystemen verhalten.
1.2 Die Schülerinnen und Schüler können Medien und Medienbeiträge entschlüsseln, reflektieren und nutzen.
1.3 Die Schülerinnen und Schüler können Gedanken, Meinungen, Erfahrungen und Wissen in Medienbeiträge umsetzen und unter Einbezug der Gesetze, Regeln und Wertesysteme auch veröffentlichen.
Bildnerisches Gestalten
1.A.2  Die Schülerinnen und Schüler können Bilder wahrnehmen, beobachten und darüber reflektieren.
2.A.1  Die Schülerinnen und Schüler können eigenständige Bildideen zu unterschiedlichen Situationen und Themen alleine oder in Gruppen entwickeln.
2.A.2  Die Schülerinnen und Schüler können eigenständig bildnerische Prozesse alleine oder in Gruppen realisieren und ihre Bildsprache erweitern.
2.B.1  Die Schülerinnen und Schüler können die Wirkung bildnerischer Grundelemente untersuchen und für ihre Bildidee nutzen.
Musik
2.A.1 Die Schülerinnen und Schüler können ihre Umwelt und musikalische Elemente hörend wahrnehmen, differenzieren und beschreiben.
Weitere Bezüge finden sich im überfachlichen Themenbereich Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) des LP 21.