Datenvermeidung und Datensparsamkeit ist ein Konzept im Bereich Datenschutz. Die Grundidee ist, dass bei der Datenverarbeitung nur so viele personenbezogene Daten gesammelt werden, wie für die jeweilige Anwendung unbedingt notwendig sind.
Das Konzept von Datenvermeidung und Datensparsamkeit steht in engem Zusammenhang mit dem traditionellen datenschutzrechtlichen Grundsatz, dass nur diejenigen personenbezogenen Daten verarbeitet werden dürfen, die für die Erfüllung der jeweiligen Aufgabe benötigt werden (Erforderlichkeit). Sie ist jedoch auch ein Aspekt des Systemdatenschutzes, das heisst der Integration der Datenschutzanforderungen in die IT-Systeme, heute oft Privacy by Design genannt. Datenschutz soll nicht allein durch gesetzliche Regelungen normiert, sondern auch durch das Design der IT realisiert werden.
Gleichzeitig bezeichnet Datensparsamkeit auch eine von Datenschützer:innen geforderte Zurückhaltung seitens der Verbraucher:innen, persönliche Daten ausserhalb der für eine Geschäftsbeziehung notwendigen Informationen preiszugeben, insbesondere im Internet und bei Gewinnspielen.
Von vielen Datenschützer:innen und Datenschutzbeauftragten wird für personenbezogene Daten und für Daten, die mit personenbezogenen Daten verknüpft werden können, kategorisch ein Opt-in gefordert.
Von vielen Datenschützer:innen und Datenschutzbeauftragten wird für personenbezogene Daten und für Daten, die mit personenbezogenen Daten verknüpft werden können, kategorisch ein Opt-in gefordert. Viele Anwendungen erlauben jedoch noch nicht einmal ein Opt-out oder teilen den Nutzenden sogar noch nicht einmal mit, welche Daten überhaupt verarbeitet oder in Rechnernetze übertragen werden. In den Datenschutzerklärungen der Anbieter wird ebenfalls oft nicht dargelegt, welche Daten verarbeitet und wohin sie übertragen werden, an welche Stellen die Daten weitergegeben werden, ob und wie lange diese gespeichert werden oder ob es ein Recht auf Vergessenwerden gibt.
Quelle:
Wikipedia