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1.4 Fachliche Bezüge

4 Fachliche Bezüge
Zum Datenschutz
2.1 Einführung in den Schutz der Privatsphäre
  • Privatsphäre bedeutet,
    • Dinge für sich zu behalten.
    • Raum für sich selbst zu haben.
  • Die Privatsphäre anderer ist zu respektieren.
 
2.2. Einführung in den Schutz von Personendaten
  • Was kann passieren, wenn jemand Personendaten missbraucht?
 
2.4. Entscheide überlegt und respektiere Entscheidungen anderer
  • Informationen (Namen, Fotos, Videos) über andere nur weitergeben/posten, wenn diese ausdrücklich zugestimmt haben.
Zum Lehrplan 21
Natur, Mensch und Gesellschaft (NMG)
> Website Lehrplan 21: Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) 1./2. Zyklus
1.1  Die Schülerinnen und Schüler können sich und andere wahrnehmen und beschreiben.
1.2 Die Schülerinnen und Schüler können Mitverantwortung für Gesundheit und Wohlbefinden übernehmen und können sich vor Gefahren schützen.
10.1  Die Schülerinnen und Schüler können auf andere eingehen und Gemeinschaft mitgestalten.
10.2  Die Schülerinnen und Schüler können Freundschaft und Beziehungen pflegen und reflektieren.
11.1  Die Schülerinnen und Schüler können menschliche Grunderfahrungen beschreiben und reflektieren.
11.2  Die Schülerinnen und Schüler können philosophische Fragen stellen und über sie nachdenken.
11.3  Die Schülerinnen und Schüler können Werte und Normen erläutern, prüfen und vertreten.
11.4  Die Schülerinnen und Schüler können Situationen und Handlungen hinterfragen, ethisch beurteilen und Standpunkte begründet vertreten.
Medien und Informatik
> Website Lehrplan 21: Medien und Informatik
1.1  Die Schülerinnen und Schüler können sich in der physischen Umwelt sowie in medialen und virtuellen Lebensräumen orientieren und sich darin entsprechend den Gesetzen, Regeln und Wertesystemen verhalten.
1.2  Die Schülerinnen und Schüler können Medien und Medienbeiträge entschlüsseln, reflektieren und nutzen.
1.3  Die Schülerinnen und Schüler können Gedanken, Meinungen, Erfahrungen und Wissen in Medienbeiträge umsetzen und unter Einbezug der Gesetze, Regeln und Wertesysteme auch veröffentlichen.
Bildnerisches Gestalten
Website Lehrplan 21: Bildnerisches Gestalten
1.A.2  Die Schülerinnen und Schüler können Bilder wahrnehmen, beobachten und darüber reflektieren.
1 A.3  Die Schülerinnen und Schüler können ästhetische Urteile bilden und begründen.
1.B.1  Die Schülerinnen und Schüler können bildnerische Prozesse und Produkte dokumentieren, präsentieren und darüber kommunizieren.
2.A.1  Die Schülerinnen und Schüler können eigenständige Bildideen zu unterschiedlichen Situationen und Themen alleine oder in Gruppen entwickeln.
2.A.2  Die Schülerinnen und Schüler können eigenständig bildnerische Prozesse alleine oder in Gruppen realisieren und ihre Bildsprache erweitern.
2.B.1  Die Schülerinnen und Schüler können die Wirkung bildnerischer Grundelemente untersuchen und für ihre Bildidee nutzen.
2.C.1  Die Schülerinnen und Schüler können die Wirkung bildnerischer Verfahren untersuchen und für ihre Bildidee nutzen.
3.A.1  Die Schülerinnen und Schüler können Kunstwerke aus verschiedenen Kulturen und Zeiten sowie Bilder aus dem Alltag lesen, einordnen und vergleichen.
3.B.1  Die Schülerinnen und Schüler können Wirkung und Funktion von Kunstwerken und Bildern erkennen.
Textiles und technisches Gestalten
Website Lehrplan 21: Textiles und technisches Gestalten
2.A.1 Die Schülerinnen und Schüler können eine gestalterische und technische Aufgabenstellung erfassen und dazu Ideen und Informationen sammeln, ordnen und bewerten.
2.B.1 Die Schülerinnen und Schüler können Funktionen verstehen und eigene Konstruktionen in den Themenfeldern Spiel/Freizeit, Mode/Bekleidung, Bau/Wohnbereich, Mechanik/Transport und Elektrizität/Energie entwickeln.
3.A.1 Die Schülerinnen und Schüler können Objekte als Ausdruck verschiedener Kulturen und Zeiten erkennen und deren Symbolgehalt deuten (aus den Themenfeldern Spiel/Freizeit, Mode/Kleidung, Bau/Wohnbereich, Mechanik/Transport, Energie/Elektrizität).
Weitere Bezüge finden sich im überfachlichen Themenbereich Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) des LP 21.