4.3 Fachliche Bezüge

Zum Datenschutz

European Handbook for Teaching Privacy and Data Protection at Schools
2.1 Einführung in den Schutz der Privatsphäre
  • Privatsphäre bedeutet,
    • Dinge für sich zu behalten.
    • Raum für sich selbst zu haben.
  • Eine reflektierte Haltung zur Privatsphäre entwickeln.
  • Wichtigkeit der Privatsphäre offline und online verstehen.
 
2.2 Einführung in den Schutz von Personendaten
  • Was kann passieren, wenn jemand Personendaten missbraucht?
    • Bedeutung des Datenschutzes verstehen lernen.
    • Verstehen, was genau Personendaten sind und weshalb sie geschützt werden müssen.
    • Verstehen, was besondere Personendaten / sensitive Daten sind und weshalb sie besonders geschützt werden müssen.
    • Bewusstsein für die Rechte als Personen, die von Datenbearbeitungen betroffen sind, stärken.
 
2.3 Wer will deine Personendaten?
  • Personendaten dürfen nur mit gutem Grund gesammelt werden.
  • Mit Personendaten muss sorgfältig umgegangen werden.
  • Verstehen, welche Pflichten Organisationen haben, wenn sie Personendaten nutzen.
 
2.4 Bewusst entscheiden und die Entscheidungen anderer respektieren
  • Personendaten dürfen nur weitergegeben werden, nachdem eine erwachsene Vertrauensperson gefragt wurde.
  • Informationen über andere (Fotos, Namen, Videos) nur weitergeben oder posten, wenn diese ausdrücklich zugestimmt haben.
  • Man darf nicht zur Zustimmung gezwungen werden.
  • Lernen, dass der Nutzung/Verwendung von gewissen Personendaten zugestimmt beziehungsweise widersprochen werden kann.
  • Wissen, dass eine Einwilligung immer auch wieder zurückgenommen werden kann.
  • Verstehen, dass manchmal andere gefragt werden müssen, bevor Informationen weitergegeben oder gepostet werden.
 
2.5 Digitale Identität
  • Informationsfragmente können von anderen zu einer Identität verknüpft werden (Profiling).
 
2.8 Familie, Privatsphäre und Datenschutz
  • Eltern oder andere erwachsene Vertrauenspersonen spielen eine Hauptrolle beim Schützen der Privatsphäre von Kindern.
  • Kinder können sich wehren, wenn Eltern oder andere Vertrauenspersonen ihre Privatsphäre missachten.
  • Lernen, dass Eltern und andere erwachsene Vertrauenspersonen beim Schutz der Privatsphäre mithelfen können.
  • Verstehen, dass Eltern und andere Erwachsene die Privatsphäre auch verletzen können.
  • Diskussion mit der Familie führen.
 
2.9 Sich online sicher bewegen
  • Immer überlegen, ob die Information, die gepostet wird, für jemanden negative Folgen haben könnte, beispielsweise wenn sie anders genutzt würde als vorgesehen.
  • Onlinerisiken erkennen.
  • Cybermobbing und Hassrede überdenken.
  • Risikoverhalten mindern.
 
2.10 Aktiv werden
  • Rechte auf den Schutz der eigenen Personendaten kennen.
  • Die eigenen Rechte wahrnehmen, erwachsene Vertrauenspersonen beiziehen, wenn nötig.
  • Die Datenschutzbeauftragte kann mit Informationen helfen.
  • Eigene Rechte kennen.
  • Wissen, was tun, wenn eine Organisation die eigenen Rechte nicht respektiert.
  • Wissen, dass es eine Datenschutzbeauftragte gibt, die sich für den Datenschutz einsetzt.
  • Wissen, wen kontaktieren, wenn eine schwierige und wichtige Situation auftaucht.

Zum Lehrplan 21

Natur, Mensch und Gesellschaft (NMG)
1.1 Die Schülerinnen und Schüler können sich und andere wahrnehmen und beschreiben.
10.1 Die Schülerinnen und Schüler können auf andere eingehen und Gemeinschaft mitgestalten.
10.2 Die Schülerinnen und Schüler können Freundschaft und Beziehungen pflegen und reflektieren.
11.3 Die Schülerinnen und Schüler können Werte und Normen erläutern, prüfen und vertreten.
11.4 Die Schülerinnen und Schüler können Situationen und Handlungen hinterfragen, ethisch beurteilen und Standpunkte begründet vertreten.
Medien und Informatik
1.1 Die Schülerinnen und Schüler können sich in der physischen Umwelt sowie in medialen und virtuellen Lebensräumen orientieren und sich darin entsprechend den Gesetzen, Regeln und Wertesystemen verhalten.
1.2 Die Schülerinnen und Schüler können Medien und Medienbeiträge entschlüsseln, reflektieren und nutzen.
1.3 Die Schülerinnen und Schüler können Gedanken, Meinungen, Erfahrungen und Wissen in Medienbeiträge umsetzen und unter Einbezug der Gesetze, Regeln und Wertesysteme auch veröffentlichen.
1.4 Die Schülerinnen und Schüler können Medien interaktiv nutzen sowie mit anderen kommunizieren und kooperieren.
Bildnerisches Gestalten
1.A.2  Die Schülerinnen und Schüler können Bilder wahrnehmen, beobachten und darüber reflektieren.
Weitere Bezüge finden sich im überfachlichen Themenbereich Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) des LP 21.